Bei einem Zahnbleaching können die Zähne schonend und unschädlich aufgehellt werden. Möglich ist eine Aufhellung von mehreren Zähnen oder nur einem einzelnen Zahn. Entscheidend ist, dass es sich um natürliche Zähne handelt. Die Aufhellung von Zahnersatz ist nicht möglich. Gerne zeigen wir Ihnen, was im Rahmen der ästhetischen Zahnmedizin alles möglich ist.
Durch eine tiefe Karies oder eine undichte Füllung oder Krone können karieserregende Bakterien in der Pulpa gelangen und dort eine Entzündung hervorrufen. Diese ist im Anfangsstadium vor allem durch Kälteempfindlichkeit geprägt. In diesem Stadium kann sich der Zahnnerv häufig durch einfache Maßnahmen beruhigen.
Eine stärkere Entzündung der Pulpa (des Zahnnerven) ist oft sehr schmerzhaft beim Zubeißen oder bei thermischen Reizen. Oft treten auch pulsierende Schmerzen auf. Wenn zuviel Bakterien den Wurzelkanal besiedelt haben, muss eine Wurzelbehandlung durchgeführt werden.
Der Zahn wird von oben aufgebohrt und im Bereich der Pulpa von verunreinigtem oder abgestorbenem Gewebe befreit. Der entstehende Hohlraum soll möglichst vollständig, das heißt bis zur Wurzelspitze, mit einer Wurzelfüllmasse (Guttapercha) gefüllt werden. Schwierig ist diese Behandlung insbesondere bei den Backenzähnen, da diese meist drei bis vier Wurzelkanäle haben, die gekrümmt oder abgewinkelt verlaufen und kleine Seitenäste haben können.
Um auch diese schwierigen Wurzelformen komplett bis zur Wurzelspitze füllen zu können, arbeiten wir mit speziellen Feilen aus einer superelastischen Nickel-Titan-Legierung, welche den Krümmungen der Kanäle sehr gut folgen. Dadurch ist es möglich auch schwierigste Wurzelanatomien optimal aufzubereiten. Ein neuartiges Wurzelkanal-Spülsystem erleichtert die Reinigung des Wurzelkanals in der Tiefe. Seitenkanäle können dadurch gefüllt werden, dass die Wurzelfüllmasse erwärmt eingefüllt wird und dann auch in kleine Seitenäste ausfließt.
Die Länge der Wurzeln bestimmen wir zusätzlich zu einer röntgenologischen Messung durch eine Messung des elektrischen Widerstandes in der Wurzel. Mittels Laser können die Bakterien in den Wurzelkanälen abgetötet werden.
Wurzelfüllungen, die mit dieser Methode angefertigt werden, können als signifikant besser bezeichnet werden als herkömmliche Wurzelfüllungen, die Wahrscheinlichkeit des langfristigen Zahnerhaltes steigt dadurch deutlich an.
Das Herausholen einer alten schlechten und die anschließende Neuanfertigung der Wurzelfüllung nennt man Revision. Eine solche Wurzelkanalbehandlung ist aufwendiger und schwieriger als eine normale Wurzelbehandlung.
Oft liegt, gerade bei bereits abgestorbenen Zähnen, eine Erkrankung des wurzelspitzenumgebenden Knochens im Sinne einer Knochenauflösung vor. Diese Knochenauflösung an der Wurzelspitze sollte sich im Laufe der Wurzelbehandlung / Endodontie durch desinfizierende Pasten im Wurzelkanal zurückbilden. Eine chirurgische Behandlung der Wurzelspitze (Wurzelspitzenresektion) empfehlen wir nur in besonderen Ausnahmefällen, da der Eingriff eher unangenehm ist und die Erfolgsaussichten langfristig unsicher sein können.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Wurzelbehandlungen in aller Regel komplett.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Wurzelbehandlungen an Backenzähnen nur, wenn dadurch Zahnersatz erhalten werden kann, eine lückenlose Zahnreihe besteht oder eine Freiendlücke vermieden wird.
Die Erneuerung einer bestehenden Wurzelfüllung wird auch nur in bestimmten Ausnahmefällen bezahlt.
Bei der aufwendigeren Methode der Wurzelkanalbehandlung mit den Nickel-Titan-Feilen müssen gesetzlich versicherte Patienten mit Mehrkosten von ca. 120 – 200€ rechnen.
Bei einer Revision einer alten Wurzelfüllung berechnen wir zw. 150-250€ je Zahn und Aufwand.