Müssen die großen Backenzähne gezogen werden, entsteht eine nach hinten verkürzte Zahnreihe, die sogenannte Freiendsituation. Da hierbei im hinteren Bereich kein Stützzahn für eine normale Brücke vorhanden ist, stellt uns die Freiendsituation prothetisch vor ein besonderes Problem.
Die Standardversorgung hierfür ist eine herausnehmbare Teilprothese. Diese braucht aus Stabilitätsgründen eine Verbindung aus Metall zur anderen Kieferseite auch dann, wenn die andere Seite eigentlich vollbezahnt ist. Im Oberkiefer ist dies ein Metallband über den hinteren Gaumen. Im Unterkiefer verbindet ein Unterzungenbügel beide Kieferseiten. Die Teilprothesen sollten nach jeder Mahlzeit zur Reinigung herausgenommen werden. Die fehlenden Zähne werden durch Kunststoffzähne auf einer rosafarbenen Kunststoffplatte ersetzt. Bei einfachen Teilprothesen erfolgt die Befestigung an den übrigen Zähnen mit Klammern, die sichtbar sein können. Bei zahntechnisch aufwendigeren Konstruktionen wird die Teilprothese durch Präzisionsgeschiebe oder Teleskopkronen an den Restzähnen befestigt. Diese können ästhetisch anspruchsvoller gestaltet werden als Klammerprothesen.
Eine komfortable Alternative zur für viele Patienten sehr gewöhnungsbedürftigen Teilprothese stellt die Versorgung mit einer implantatgetragenen Brücke oder implantatgetragene Kronen dar. In manchen Fällen kann auch eine zahnimplantatgetragene Brücke angefertigt werden. Implantatgestützte Kronen und Brücken werden fest eingesetzt und fühlen sich wie eigene Zähne an. Knochenabbau, wie er im zahnlosen Kieferbereichen zu beobachten ist, tritt in der Umgebung von Implantaten nicht auf, da der Knochen seine physiologischen Belastungsreize bekommt. Wichtige Knochenstrukturen bleiben erhalten.
Auch wenn noch hintere Backenzähne vorhanden sind, diese aber von der Belastbarkeit nicht stabil genug erscheinen oder die Spanne für eine Brücke zu groß ist, bewahrt Sie die Versorgung mit Zahnimplantaten vor einer herausnehmbaren Prothese. Besonders angenehm ist das Implantatsystem “fast & fix”, bei dem auf 4-6 Implantaten der Kiefer sofort festsitzend versorgt wird.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die sogenannten Festzuschüsse unabhängig von dem angefertigten Zahnersatz. Die Höhe des Zuschusses bestimmt sich anhand des Befundes, beispielsweise eine einseitige Freiendlücke oder zwei fehlende Zähne nebeneinander. Bezuschusst wird dann die Hälfte der einfachen Regelversorgung, so dass bei aufwendigeren Konstruktionen die Patientenanteile deutlich höher sind als der Festzuschuss der Krankenkasse. Vielfach lohnt sich eine private Zusatzversicherung!
Private Krankenkassen erstatten in aller Regel auch die aufwendigeren Versorgungen mit Implantaten. Da jedoch auch im Bereich der Privatkassen die Ausgaben für die Patienten seitens der Kassen möglichst gering gehalten werden sollen, schränken einige Privatversicherer die Erstattung von Implantatversorgungen auf solche Fälle ein, die anders ungünstig zu versorgen wären. Andere Versicherer beschränken die Erstattung auf eine gewisse Anzahl von Implantaten. Wichtig ist daher immer, im Vorfeld die Kostenerstattung seitens der Krankenkassen abzuklären. Sie erhalten hierfür einen Heil- und Kostenplan für Ihre Versicherung und auch sonst gerne jede mögliche Unterstützung durch unsere Praxis!
Sollten die Kosten für eine solche Versorgung für Sie eine starke finanzielle Belastung darstellen, Sie aber dennoch zu einer festsitzenden Versorgung tendieren, können wir auch individuelle Ratenzahlungspläne vereinbaren.